@DaDirnbocher sagte: Klar, man schreibt in die Anleitung etwas rein, worauf es dann nidht ankommt.
Das ist ja wieder eine ganz bizarre Diskussion in diesem Thread: Es ist doch eher so, dass du hier auf einen Abschnitt in der Anleitung zum Melden von fehlenden Sendungen verweist, der gar nicht auf das Beispiel anwendbar sein dürfte:
Wurde die Sendung, die vor einer Woche am 27.3. in der Mediathek publiziert wurde, in der Zwischenzeit also ausgestrahlt, so dass sie in der Rubrik “Sendung verpasst” von MV abgegriffen werden konnte?
Und wo findet sich in der ARD-Mediathek überhaupt die Rubrik “Sendung verpasst”?
Und in der besagten Anleitung steht auch nichts davon, dass man sich im Falle von fehlenden Sendungen erst nach x Tagen melden soll, weshalb @mvsfsvm da wohl auch keine weitere Antwort gegeben hat. Und wenn man das Gefühl hat, dass diese Information irgendwie implizit herauszulesen wäre, dann könnte man das genau das @frenek explizit erklären – nur das wäre hilfreich (Einzeiler sind es nicht). Oder man verlinkt auf den entsprechenden Punkt in den FAQ, wo dazu tatsächlich auch etwas steht.