Die Downloads sind wie alex schon sagte, lediglich eine Verlinkung auf die Server der jeweiligen Mediathek. Beim Popup wird das Video ebenfalls direkt von der jeweiligen Mediathek geladen.
Die Einbindung von fremden Videos ist zwar nicht ganz so unproblematisch, aber auch dazu gibt es schon ein Urteil:
Bundesgerichtshof zur urheberrechtlichen
Zulässigkeit des “Framing”
[…] die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des “Framing” kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG darstellt […] Eine solche Verknüpfung verletzt […] grundsätzlich kein unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe. […] es liege keine öffentliche Wiedergabe vor, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt würden, die auf einer anderen Internetseite mit Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber für alle Internetnutzer frei zugänglich seien. Das gelte auch dann, wenn das Werk bei Anklicken des bereitgestellten Links in einer Art und Weise erscheine, die den Eindruck vermittele, dass es auf der Seite erscheine, auf der sich dieser Link befinde, obwohl es in Wirklichkeit einer anderen Seite entstamme.
Da bereits ziemlich am Anfang Leute von ZDF (zumindest denke ich das, da der referrer von internen zdf-links stammte) sich auf MVW verirrten, und sich auch jetzt - Monate später - noch niemand gemeldet hat, denke ich nicht, dass da noch etwas passieren wird.