WELT Mediathek aufnehmen?
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Hallo,
WELT (ehemals N24) scheint ein TV_Sender zu sein, dessen Onlineangebot WELT Mediathek noch nicht von MediathekView aufgenommen ist. Vielleicht schotten sie ihre Filme zu sehr ab, als dass ein Crawler rankommt?
Oder könnte WELT doch aufgenommen werden?
Viele Grüße
Glozzer -
Erster Satz in der Anleitung zu Mediathekview:
Das Programm MediathekView (abgekürzt: MV) ist eine Art Suchmaschine für Filme der Mediatheken verschiedener öffentlich-rechtlicher Sender…
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Der Sender WELT ist, wie auch schon @mac-christian feststellte, ein privatsender. Diese wollen und werden wir nicht einbinden.
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@Nicklas2751 und @mac-christian : Alles klar, danke.
Auch da habe ich mich verleiten lassen vom Angebot des von mir parallel genutzten TV Browsers, das keine Berührungsängste zu nicht-öffentlichen Sendern hat (zumindest werden die Sendungen angezeigt ohne EPG-free Inhalte). Bei meiner Anfrage zu bpb hatte ja auch pidoubleyou angedeutet, dass eine Aufnahme weiterer Quellen grundsätzlich möglich ist.
Warum man sich so auf öffentlich-rechtliche Sender beschränkt (nur ö-r, und nur TV-Sender und keine anderen ö-r Mediatheken!) verstehe ich nicht, aber es scheint ein unverrückbarer Grundsatz zu sein.
Danke trotzdem für dies sehr gerne genutzte Programm!
Ich wäre nun alternativ dankbar für Hinweise, wie der geneigte Nutzer aus jedweden MW-fernen Mediatheken etwas herunterladen kann, wenn sie nicht selber ein Download anbieten. Das ist bestimt keine rocket science. Ich denke, hier bei MV hat man das Wissen dazu, auch wenn man das Angebot nicht in MV aufnimmt. Die WELT Mediathek z.B. bietet anders als die bpb keinen Mediendownload an. Vielleicht gibt es da irgendwelche RFTMs?
[EDIT: habe zu der Frage “warum keine Privaten” nun den Beitrag gefunden. Ich interpretiere es so, dass Ihr zumindest auf Nummer sicher geht.
Auf der einen Seite könnte man sagen: 1. die Sender geben Ihre Inhalte ja für alle frei zur Verfügung und 2. Ihr kopiert und liefert ja nur den Download-Link, den Download-Akt selber veranlasst der Endnutzer.
Beim direkten Betrachten lädt mein Browser ja auch dynamisch den Film zur Anzeige herunter; ich hätte halt nur gerne eine Privatkopie, die ich auch später ansehen kann.
Auf der Gegenseite kann es vielleicht Bedingungen geben, wonach Privatsender die Ansicht ihrer Angebote auf ihre Mediathekwebseite beschränken wollen, damit man z.B. auch deren beigeschaltete Werbung sieht.
Ob ich mit dem Aufruf einer privaten Mediathek im Browser solchen Beschränkungen zugestimmt habe und daran überhaupt gebunden bin (also keinen Download-Link heraussezieren darf und die Datei nicht separat herunterladen darf) wäre vielleicht eine interessante Frage für einen Juristen, aber jetzt habe ich wenigstens eine Vorstellung, warum Ihr MV wenigstens auf die ÖR Sender beschränkt (keine Werbung, keine Content Mafia).
Möglicherweise gebt Ihr deswegen auch keine Anleitung zum Download weiter, ich warte mal ab.]Viele Grüße
Glozzer -
@Glozzer sagte: Ich wäre nun alternativ dankbar für Hinweise, wie der geneigte Nutzer aus jedweden MW-fernen Mediatheken etwas herunterladen kann, wenn sie nicht selber ein Download anbieten
Man kann mit viel Zeitaufwand viel schreiben, wie du das machst, oder einfach die Forum-Suche mit dem Suchbegriff “Alternativen” benutzen, mit welcher man sehr schnell und bereits bei einem der ersten angezeigten Threads die Antwort dazu kriegt…
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@Glozzer sagte in WELT Mediathek aufnehmen?:
ich hätte halt nur gerne eine Privatkopie, die ich auch später ansehen kann.
Hier hilft ein Blick in die AGBs der Anbieter. Z.B. sagt einer:
"Das Mitglied ist verpflichtet, die … Videofiles und TV Live-Streams nicht zu kopieren, an Dritte weiterzugeben und insbesondere in Filesharing-Netzwerken einzustellen oder auf sonstige Weise öffentlich anzubieten oder öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere nicht über Webseiten, Blogs, Videoportale o.ä. "
Die Beschränkung auf die ÖR ist also durchaus gerechtfertigt. -
Hallo zusammen,
vorne weg: Und ich bin auch kein Rechtsanwalt, sondern nur interessierter Laie. Was ich schreibe ist meine persönliche Einschätzung der Rechtslage. Vor allem respektiere ich die Entscheidung vom MV-Team, keine privaten Mediatheken aufzunehmen. Deshalb beziehen sich meine Aussagen lediglich auf - mit welchen gängigen Mitteln auch immer - die private Aufzeichnung von Streams.
So weit ich weiß, darf ein Urheber / Rechteinhaber das Recht auf Privatkopien (rechtlich) nicht einschränken (abgesehen von der Verwendung eines technisch wirksamen Kopierschutz, den man nicht umgehen darf, aber selbst dann bleibt noch die “analoge Lücke”). Der klassische Rundfunk war ja in gewissem Sinne auch ein “Stream”, also nur zum reinen einmaligen Ansehen ausgestrahlt und trotzdem durfte/darf man den im Rahmen der Privatkopie legal aufzeichnen.
Daher halte ich aus Analogieüberlegenungen solche AGB-Bedinungen für unwirksam und wüsste auch nichts davon, dass es für digitale Streams mittlerweile eine abweichende gesetzliche Regelung gibt.
Das ist nur meine Meinung. Ich kann natürlich niemanden garantieren, dass sie vor Gericht standhalten würden. Außerdem weiß ich, dass es abweichende Rechtsauffassungen gibt. Insbesondere die Privatsender werden eine abweichenden Rechtsauffassung habe. Und das bedeutet immer ein Prozessrisiko. Was eine erhebliche finanzielle und persönliche Belastung verursachen kann, selbst wenn man den Prozess am Ende gewinnt.
Letztlich muss jeder selbst entscheiden, was er für richtig hält und was er tut oder lässt.
herbivore
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@herbivore sagte in WELT Mediathek aufnehmen?:
So weit ich weiß, darf ein Urheber / Rechteinhaber das Recht auf Privatkopien (rechtlich) nicht einschränken (abgesehen von der Verwendung eines technisch wirksamen Kopierschutz, den man nicht umgehen darf, aber selbst dann bleibt noch die “analoge Lücke”). Der klassische Rundfunk war ja in gewissem Sinne auch ein “Stream”, also nur zum reinen einmaligen Ansehen ausgestrahlt und trotzdem durfte/darf man den im Rahmen der Privatkopie legal aufzeichnen.
Daher halte ich aus Analogieüberlegenungen solche AGB-Bedinungen für unwirksam und wüsste auch nichts davon, dass es für digitale Streams mittlerweile eine abweichende gesetzliche Regelung gibt.
Nun bin ich auch kein Rechtsanwalt und schreibe folglich auch nur meine persönliche Meinung. So wie ich es sehe, wäre MV und auch MVW zwar kein gewerblicher, aber dennoch “Weiterverbreiter” fremder, urheberrechtlich geschützter Inhalte. Das wäre mir als Entwickler/Betreiber eines solchen Angebotes rechtlich auch zu unsicher und ich würde lieber meine Finger davon lassen, als mich auf einen Rechtsstreit einzulassen.
Im Übrigen gibt es ja alternative Möglichkeiten um Sendungen aus Mediatheken für den privat Gebrauch zu konservieren, so dies nicht technisch unterbunden wird. Diese sind ja hier auch schon des Öfteren benannt worden.
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Hallo @Kobold57,
nur zur Klarstellung: Ich habe nichts von oder über MV oder MVW geschrieben, sondern nur darüber, ob ich eine solche AGB-Klausel gegenüber einem (einzelnen) privaten Nutzer für wirksam halte oder eben nicht.
herbivore
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Hallo @herbivore ,
da ich eben mal einen Versuch gestartet habe und tatsächlich einen Beitrag aus der Mediathek der “Welt TV” mittels DLH aufzeichnen konnte, ist diese Möglichkeit trotz der AGB-Klausel für den privaten Nutzer offenbar gegeben.