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WELT Mediathek aufnehmen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Ideen, Anregungen, Verbesserungen
11 Beiträge 8 Kommentatoren 3.8k Aufrufe
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Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • G Offline
    G Offline
    Glozzer
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    WELT (ehemals N24) scheint ein TV_Sender zu sein, dessen Onlineangebot WELT Mediathek noch nicht von MediathekView aufgenommen ist. Vielleicht schotten sie ihre Filme zu sehr ab, als dass ein Crawler rankommt?

    Oder könnte WELT doch aufgenommen werden?

    Viele Grüße
    Glozzer

    N 1 Antwort Letzte Antwort
    • mac-christianM Offline
      mac-christianM Offline
      mac-christian
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Erster Satz in der Anleitung zu Mediathekview:

      Das Programm MediathekView (abgekürzt: MV) ist eine Art Suchmaschine für Filme der Mediatheken verschiedener öffentlich-rechtlicher Sender…

      1 Antwort Letzte Antwort
      • Nicklas2751N Offline
        Nicklas2751N Offline
        Nicklas2751 Administrator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der Sender WELT ist, wie auch schon @mac-christian feststellte, ein privatsender. Diese wollen und werden wir nicht einbinden.

        MediathekView Entwickler | Bugs?: Anleitung Fehler melden | Fehlende Sendungen?: Fehlende Sendung melden

        G 1 Antwort Letzte Antwort
        • G Offline
          G Offline
          Glozzer
          antwortete auf Nicklas2751 am zuletzt editiert von Glozzer
          #4

          @Nicklas2751 und @mac-christian : Alles klar, danke.

          Auch da habe ich mich verleiten lassen vom Angebot des von mir parallel genutzten TV Browsers, das keine Berührungsängste zu nicht-öffentlichen Sendern hat (zumindest werden die Sendungen angezeigt ohne EPG-free Inhalte). Bei meiner Anfrage zu bpb hatte ja auch pidoubleyou angedeutet, dass eine Aufnahme weiterer Quellen grundsätzlich möglich ist.

          Warum man sich so auf öffentlich-rechtliche Sender beschränkt (nur ö-r, und nur TV-Sender und keine anderen ö-r Mediatheken!) verstehe ich nicht, aber es scheint ein unverrückbarer Grundsatz zu sein.

          Danke trotzdem für dies sehr gerne genutzte Programm!

          Ich wäre nun alternativ dankbar für Hinweise, wie der geneigte Nutzer aus jedweden MW-fernen Mediatheken etwas herunterladen kann, wenn sie nicht selber ein Download anbieten. Das ist bestimt keine rocket science. Ich denke, hier bei MV hat man das Wissen dazu, auch wenn man das Angebot nicht in MV aufnimmt. Die WELT Mediathek z.B. bietet anders als die bpb keinen Mediendownload an. Vielleicht gibt es da irgendwelche RFTMs?

          [EDIT: habe zu der Frage “warum keine Privaten” nun den Beitrag gefunden. Ich interpretiere es so, dass Ihr zumindest auf Nummer sicher geht.
          Auf der einen Seite könnte man sagen: 1. die Sender geben Ihre Inhalte ja für alle frei zur Verfügung und 2. Ihr kopiert und liefert ja nur den Download-Link, den Download-Akt selber veranlasst der Endnutzer.
          Beim direkten Betrachten lädt mein Browser ja auch dynamisch den Film zur Anzeige herunter; ich hätte halt nur gerne eine Privatkopie, die ich auch später ansehen kann.
          Auf der Gegenseite kann es vielleicht Bedingungen geben, wonach Privatsender die Ansicht ihrer Angebote auf ihre Mediathekwebseite beschränken wollen, damit man z.B. auch deren beigeschaltete Werbung sieht.
          Ob ich mit dem Aufruf einer privaten Mediathek im Browser solchen Beschränkungen zugestimmt habe und daran überhaupt gebunden bin (also keinen Download-Link heraussezieren darf und die Datei nicht separat herunterladen darf) wäre vielleicht eine interessante Frage für einen Juristen, aber jetzt habe ich wenigstens eine Vorstellung, warum Ihr MV wenigstens auf die ÖR Sender beschränkt (keine Werbung, keine Content Mafia).
          Möglicherweise gebt Ihr deswegen auch keine Anleitung zum Download weiter, ich warte mal ab.]

          Viele Grüße
          Glozzer

          styrollS MenchenSuedM 2 Antworten Letzte Antwort
          • styrollS Offline
            styrollS Offline
            styroll
            antwortete auf Glozzer am zuletzt editiert von styroll
            #5

            @Glozzer sagte: Ich wäre nun alternativ dankbar für Hinweise, wie der geneigte Nutzer aus jedweden MW-fernen Mediatheken etwas herunterladen kann, wenn sie nicht selber ein Download anbieten

            Man kann mit viel Zeitaufwand viel schreiben, wie du das machst, oder einfach die Forum-Suche mit dem Suchbegriff “Alternativen” benutzen, mit welcher man sehr schnell und bereits bei einem der ersten angezeigten Threads die Antwort dazu kriegt…

            1 Antwort Letzte Antwort
            • MenchenSuedM Offline
              MenchenSuedM Offline
              MenchenSued Globaler Moderator
              antwortete auf Glozzer am zuletzt editiert von
              #6

              @Glozzer sagte in WELT Mediathek aufnehmen?:

              ich hätte halt nur gerne eine Privatkopie, die ich auch später ansehen kann.

              Hier hilft ein Blick in die AGBs der Anbieter. Z.B. sagt einer:
              "Das Mitglied ist verpflichtet, die … Videofiles und TV Live-Streams nicht zu kopieren, an Dritte weiterzugeben und insbesondere in Filesharing-Netzwerken einzustellen oder auf sonstige Weise öffentlich anzubieten oder öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere nicht über Webseiten, Blogs, Videoportale o.ä. "
              Die Beschränkung auf die ÖR ist also durchaus gerechtfertigt.


              MediathekView 14.3.0 nightly (4.3.2025), Linux Mint 21.3, VLC 3.0.16

              1 Antwort Letzte Antwort
              • herbivoreH Offline
                herbivoreH Offline
                herbivore
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo zusammen,

                vorne weg: Und ich bin auch kein Rechtsanwalt, sondern nur interessierter Laie. Was ich schreibe ist meine persönliche Einschätzung der Rechtslage. Vor allem respektiere ich die Entscheidung vom MV-Team, keine privaten Mediatheken aufzunehmen. Deshalb beziehen sich meine Aussagen lediglich auf - mit welchen gängigen Mitteln auch immer - die private Aufzeichnung von Streams.

                So weit ich weiß, darf ein Urheber / Rechteinhaber das Recht auf Privatkopien (rechtlich) nicht einschränken (abgesehen von der Verwendung eines technisch wirksamen Kopierschutz, den man nicht umgehen darf, aber selbst dann bleibt noch die “analoge Lücke”). Der klassische Rundfunk war ja in gewissem Sinne auch ein “Stream”, also nur zum reinen einmaligen Ansehen ausgestrahlt und trotzdem durfte/darf man den im Rahmen der Privatkopie legal aufzeichnen.

                Daher halte ich aus Analogieüberlegenungen solche AGB-Bedinungen für unwirksam und wüsste auch nichts davon, dass es für digitale Streams mittlerweile eine abweichende gesetzliche Regelung gibt.

                Das ist nur meine Meinung. Ich kann natürlich niemanden garantieren, dass sie vor Gericht standhalten würden. Außerdem weiß ich, dass es abweichende Rechtsauffassungen gibt. Insbesondere die Privatsender werden eine abweichenden Rechtsauffassung habe. Und das bedeutet immer ein Prozessrisiko. Was eine erhebliche finanzielle und persönliche Belastung verursachen kann, selbst wenn man den Prozess am Ende gewinnt.

                Letztlich muss jeder selbst entscheiden, was er für richtig hält und was er tut oder lässt.

                herbivore

                K 1 Antwort Letzte Antwort
                • N Offline
                  N Offline
                  Nina265 Gesperrt
                  antwortete auf Glozzer am zuletzt editiert von
                  #8
                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                  1 Antwort Letzte Antwort
                  • K Offline
                    K Offline
                    Kobold57
                    antwortete auf herbivore am zuletzt editiert von
                    #9

                    @herbivore sagte in WELT Mediathek aufnehmen?:

                    So weit ich weiß, darf ein Urheber / Rechteinhaber das Recht auf Privatkopien (rechtlich) nicht einschränken (abgesehen von der Verwendung eines technisch wirksamen Kopierschutz, den man nicht umgehen darf, aber selbst dann bleibt noch die “analoge Lücke”). Der klassische Rundfunk war ja in gewissem Sinne auch ein “Stream”, also nur zum reinen einmaligen Ansehen ausgestrahlt und trotzdem durfte/darf man den im Rahmen der Privatkopie legal aufzeichnen.

                    Daher halte ich aus Analogieüberlegenungen solche AGB-Bedinungen für unwirksam und wüsste auch nichts davon, dass es für digitale Streams mittlerweile eine abweichende gesetzliche Regelung gibt.

                    Nun bin ich auch kein Rechtsanwalt und schreibe folglich auch nur meine persönliche Meinung. So wie ich es sehe, wäre MV und auch MVW zwar kein gewerblicher, aber dennoch “Weiterverbreiter” fremder, urheberrechtlich geschützter Inhalte. Das wäre mir als Entwickler/Betreiber eines solchen Angebotes rechtlich auch zu unsicher und ich würde lieber meine Finger davon lassen, als mich auf einen Rechtsstreit einzulassen.

                    Im Übrigen gibt es ja alternative Möglichkeiten um Sendungen aus Mediatheken für den privat Gebrauch zu konservieren, so dies nicht technisch unterbunden wird. Diese sind ja hier auch schon des Öfteren benannt worden.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    • herbivoreH Offline
                      herbivoreH Offline
                      herbivore
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo @Kobold57,

                      nur zur Klarstellung: Ich habe nichts von oder über MV oder MVW geschrieben, sondern nur darüber, ob ich eine solche AGB-Klausel gegenüber einem (einzelnen) privaten Nutzer für wirksam halte oder eben nicht.

                      herbivore

                      K 1 Antwort Letzte Antwort
                      • K Offline
                        K Offline
                        Kobold57
                        antwortete auf herbivore am zuletzt editiert von
                        #11

                        @herbivore

                        Hallo @herbivore ,

                        da ich eben mal einen Versuch gestartet habe und tatsächlich einen Beitrag aus der Mediathek der “Welt TV” mittels DLH aufzeichnen konnte, ist diese Möglichkeit trotz der AGB-Klausel für den privaten Nutzer offenbar gegeben.

                        1 Antwort Letzte Antwort

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