MediathekView wurde abgemahnt
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hat denn die Gegenseite schon auf die Schreiben Eures Anwaltes reagiert? Gibt es ein Update in der Sache?
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Ja haben sie natürlich da jede Seite sich an Fristen zu halten hat. Aber der Inhalt der Korrespondenz ist offensichtlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
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Update kommt, sobald die Sache abgeschlossen ist.
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Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@alex habt Ihr denn immer noch keine Info!?!?
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@Abbalicous Zwängeln ist das letzte, was @alex jetzt gebrauchen kann.
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Werde bis Ende der Woche noch was dazu schreiben.
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Hier der versprochene News Beitrag: https://mediathekview.de/news/abmahnung_mediathekview/
Wurde leider doch noch etwas später.
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@alex Ja, der Aufwand, finanziell und zeitlich, ist sehr ärgerlich; sind alle Kosten durch Spenden gedeckt?
Gruß, Ulla -
@ullafhan Ja, Anwaltskosten konnten durch die Spenden bezahlt werden. Vielen Dank an alle.
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Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: Wurde denn auch der öffentlich-rechtlichen Sender abgemahnt, in dessen Mediathek dieser Film abrufbar war?
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@Georg-J Da sind mir keine Informationen bekannt.
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@Georg-J Habe ich mich auch schon gefragt! Ist doch sehr seltsam, wenn man in gutem Glauben bei einer ör-Mediathek ohne irgendwelche Umgehungstricks eine Sendung in eine Liste abruft, und dann einen Tritt in den A… kassiert.
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@Georg-J sagte in MediathekView wurde abgemahnt:
Wurde denn auch der öffentlich-rechtlichen Sender abgemahnt, in dessen Mediathek dieser Film abrufbar war?
Ich würde ja (Spekulation!) vermuten, dass jene Person, die die Abmahnung veranlasst hat, übersehen (oder nicht verstanden(?)) hat, dass es “nur” Links sind, und geglaubt hat, dass hier die Sendung - ohne entsprechende Rechte - gesondert gehostet wird.
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@alex Ich denke, bei der Abmahnindustrie gehts primär ums Abkassieren. Viele anständige Leute sind völlig geschockt, wenn sie von einer RA-Kanzlei unter Druck gesetzt werden und bezahlen lieber, als sich zu wehren. Nur schon deshalb, weil das sich wehren ziemlich ins Geld gehen kann.
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In diesem Beitrag einer Kanzlei wird über ein Urteil gegen den MDR berichtet, aus dem ich folgere, dass es zum Depublizieren nicht genügt, den Link aus der Mediathek zu löschen - es darf auf die Datei auf dem Server nicht mehr zugegriffen werden können. (Dies könnte durch Löschen, Umbenennen oder Zugriffsbeschränkungen erfolgen.)
Das teilweise geschwärzte Urteil findet man dort. -
@Georg-J und was hat das ganze hier zu suchen?
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@DerReisende77 Als teilweise Beantwortung meiner und sunrises Frage.
Hier wie dort geht es um eine Abmahnung aufgrund eines urheberrechtlich geschützten Werks, das ein ÖR Sender publiziert hatte, und danach nur die Verlinkung gelöscht hatte, ohne die Datei auf dem Server zu löschen.
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@Georg-J sagte in MediathekView wurde abgemahnt:
Hier wie dort geht es um
Im Fall des zitierten Urteils geht es darum, dass ein Sender eine Grafik online verwendet hat, wofür er keine Rechte hatte, sich danach verpflichtet hat, es nicht mehr zu verwenden (hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben) und die Grafik - danach - trotzdem online verfügbar war. Dafür wurde er dann in dem zitierten Verfahren verurteilt.
Ich kenn zwar die Abmahnung gegen MV nicht (ausser dem was hier zu lesen war), aber das ist definitiv nicht mit dem zitierten Urteil vergleichbar.
Abgesehen davon, dass es in dem einen Fall ein Urteil (gegen den Sender) gab, und hier “beide Parteien haben auf ihre jeweiligen Forderungen verzichtet”.
Sorry, das ist sowas von Äpfel und Birnen.
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Da herrscht bei mir grosse Erleichterung, dass die blöde Abmahnung aus der Welt geschaffen werden konnte und auch das Archiv wieder verfügbar ist. Glückwunsch zum Erfolg!
Betreffend Archiv habe ich noch eine Frage bzw. einen Verbesserungsvorschlag, sollte etwas Ähnliches wieder passieren: War es wirklich nötig, das ganze Archiv stillzulegen? Wäre es nicht auch möglich gewesen, nur die Archivdateien temporär zu entfernen, wo der Film während der Verweildauer enthalten war? Ich würde es begrüssen, wenn hier nicht nur die Schwarz-Weiss-Lösung angewendet würde, sondern nur soviel Einschränkung wie notwendig praktiziert würde. Soviel der Anregung für - hoffentlich keine! - weitere Abmahn-Fälle.