MediathekView wurde abgemahnt
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Zusätzlich könnte man noch anmerken, dass der VKI (= die österreichische, quasi “staatliche”, Verbraucherschutzorganisation) bei seinen “Computertipps” Mediathek View explizit anführt; auch das kann man zumindest als positiven Wink deuten: https://www.konsument.at/computer-telekom/mediathekview
Ergänzung nach einem Gespräch mit einem Spezialisten aus dem ICT-Bereich (kein Jurist) - nur zur Orientierung, keine rechtsverbindliche Auskunft!
Nach meinem Wissensstand hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2015 festgestellt, dass es bei LEGAL bereitgestellten Streamingangeboten erlaubt ist, eine Privatkopie für den persönlichen Gebrauch anzufertigen, die auch dauerhaft gespeichert werden darf (analog z. B. zum früher gängigen Kopieren einer Musik-CD, um nicht das Original im Auto mit sich führen zu müssen).
Bei OFFENSICHTLICH ILLEGAL bereitgestelltem Material ist hingegen weder das Streamen noch der Download erlaubt, nur läuft das Ganze zumindest in Österreich immer noch unter dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Sofern die Mediathek eines TV-Senders also ohnehin frei zugänglich ist, kann es keine illegalen Handlungen seitens der Nutzer geben – vorausgesetzt, das Material ist für deren persönliche, rein private Nutzung bestimmt.
Was die Anbieter von Software betrifft, so sollte die Entwicklung und das Anbieten von Programmen, die den Zugang zu Streams und deren Download erlauben, gleichfalls nicht illegal sein. Illegal kann lediglich die Verwendung sein, also wenn z. B. ein anbieterseitig eingerichteter Kopierschutz geknackt wird, oder wenn eben ein an sich schon illegaler Stream heruntergeladen wird. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass MediathekView selbst in irgendeiner Form gegen aktuelle Gesetze verstößt.
Selbst in den Nutzungsbedingungen von TV-Sendern ist zwar alles Mögliche untersagt, es gibt aber auch dabei immer wieder Ausnahmen, z. B. den folgenden Nebensatz betreffend die Speicherung: “es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gesetzlichen Ausnahmeregelung des französischen Gesetzbuchs über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellektuelle)”. Also auch hier ist nichts in Stein gemeißelt und es gibt offensichtlich Ausnahmen.
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Das Problem ist erst mal, dass jeder eine Abmahnung auf den Weg bringen kann - auch wenn sie ggf. unbegründet ist. Die Frechheit an der Sache sind jedoch die Anwaltskosten, die man vorausstrecken muß und auch leider nicht vollständig von der Gegenseite zurückfordern kann. Und da hier leider doch Spezialisten ran müssen kosten die auch leider nicht den Minimumstundenlohn
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Wobei halt die Frage ist, wie “heiß” die Abmahnung formuliert wurde?
https://www.saferinternet.at/faq/urheberrechte/hilfe-ich-habe-eine-abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzungen-erhalten/
https://www.konsument.at/geld-recht/urheberrecht?pn=5Hier ein sehr ausführlicher Artikel zum Thema, auch mit Hinweis auf Adressen, wo man unter Umständen zumindest eine grundsätzliche Beratung für das richtige weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten bekommt: https://netzpolitik.org/2010/vorgehensweise-bei-abmahnungen-post-vom-anwalt-was-tun/
Bei den von mir genannten Noll, Schrems/NOYB und Steiger könnt ihr zumindest einmal anfragen, es ist nicht unmöglich, dass einer davon die Beratung aus “solidarischem Gestus” macht. Dafür reicht schon eine nicht zu lange eMail, eventuell unter Beifügung des Links zu diesem Thread und z. B. der kleine Artikel des VKI zur Erläuterung, was MV denn ist und tut. Alternativ fällt mir noch das deutsche Pendant zum VKI ein (wie immer das bei euch heißt) oder gibt es so etwas wie eine Interessenvertretung IT-Schaffender? Hier bei uns gibt es auch einen sogenannten Internet-Ombudsmann (https://ombudsmann.at), vielleicht in DE auch?
Grundsätzlich sollte man übrigens anwaltliche Vertretung nie nach Tarifliste und Minutenzähler machen lassen, sondern immer über Pauschalhonorare. Wenn Causa und Aufwand überschaubar sind, kann man da schon sehr kulante Vereinbarungen erzielen. Oder man findet eine/n Menschenfreund/in, der/die es “für die Sache” gratis macht. Eine Rechtsschutzversicherung (so ihr die einzeln oder pro toto habt) deckt diesen Sachbereich wahrscheinlich grundsätzlich nicht ab, aber zumindest eine erste anwaltliche Beratung könnte drinnen sein.
Auch dies ist eine recht brauchbare Info, wenn auch für Österreich; zumindest in den wichtigen Schritten gibt es aber wahrscheinlich wenig Unterschiede: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Abmahnung_wegen_Nutzung_fremder_Fotos_auf_der_Website.html
Siehe insbesondere die Punkte
=> Wie reagieren Sie richtig für den Fall, dass Ihnen eine Unterlassungsklage angedroht wird?
=> Checkliste zur richtigen Vorgangsweise
=> Rechtliche ArgumentationsmöglichkeitenDer weiter oben erwähnte Martin Steiger hat auch einen kurzen Artikel dazu verfasst: https://steigerlegal.ch/2014/06/13/abmahnungen-aus-deutschland-was-tun/
Wie immer die Abmahnung verfasst ist, soll heißen, wie weitreichend die Begehren der Gegenseite sind - soweit meine Kenntnisse der Materie reichen, denke ich, dass ihr nicht gar so schlechte Karten habt. Dass diese Abmahnungen sehr spezifisch in DE ein “Sport” geworden sind, ist bekannt, ebenso, dass sie nicht selten (weit) überzogen oder sogar unberechtigt sind. Ob dem aber im jeweils konkreten Fall so ist, lässt sich aber ohne anwaltliche Beratung leider selten sicher genug feststellen. Ob es dann noch des nächsten Schrittes der tatsächlichen anwaltlichen Vertretung bedarf, wird sich zeigen - spätestens nach dem Retourschreiben/der Stellungnahme an den Abmahner. Damit endet mein Latein leider, ab hier kann ich nur noch aufs Spendenkonto einzahlen. Und natürlich mithoffen und Daumen drücken!
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@alex Liebes MV Team, wie ist denn nun der Stand der Dinge!? Gebt doch konkret eine Summe an die benötigt wird (ich glaube mit einem PayPal Pool oder sowas geht das) oder gebt hier update bekannt wie der Stand der Dinge ist! Gerne helfe ich Euch!
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Aktueller Stand ist, dass 2 Statements geschrieben wurden und ich aktuell auf eine Mitteilung meines Anwaltes warte, ob und wie die Gegenseite reagiert hat.
Das ganze hat bis jetzt ca 820€ gekostet und konnte, dank der Spenden bezahlt werden. -
@Abbalicous sagte in MediathekView wurde abgemahnt:
(ich glaube mit einem PayPal Pool oder sowas geht das)
Der Betrieb der Server kostet auch Geld, auch ohne Abmnahnungen. D.h. man kann auch so spenden: https://mediathekview.de/spenden/, und gezielt für mediathekviewweb hier: https://mediathekviewweb.de/donate
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Ja haben sie natürlich da jede Seite sich an Fristen zu halten hat. Aber der Inhalt der Korrespondenz ist offensichtlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
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Update kommt, sobald die Sache abgeschlossen ist.
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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@Abbalicous Zwängeln ist das letzte, was @alex jetzt gebrauchen kann.
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Werde bis Ende der Woche noch was dazu schreiben.
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Hier der versprochene News Beitrag: https://mediathekview.de/news/abmahnung_mediathekview/
Wurde leider doch noch etwas später.
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@Georg-J Habe ich mich auch schon gefragt! Ist doch sehr seltsam, wenn man in gutem Glauben bei einer ör-Mediathek ohne irgendwelche Umgehungstricks eine Sendung in eine Liste abruft, und dann einen Tritt in den A… kassiert.