Ist der Download eigentlich legal bzw. wird er von den Sendern akzeptiert?
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Mich interessiert, ob MediathekView absolut legal ist oder eher in einer Art nicht geklärten “Grauzone” arbeitet und ob die Sender es eigentlich a) gut - vielleicht sogar förderlich finden, wenn man Filme herunterlädt, b) es irgendwie akzeptieren oder c) damit eigentlich ein Problem haben und es nur nicht unterbinden können, sei es aus rechtlichen oder technischen Gründen.
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Es wird immerhin auch von der renommierten Computerzeitschrift c’t aus dem Heise-Verlag beworben, bzw. in den Nachrichten aufgeführt. Wenn es illegal wäre denke ich kaum das es dazu offizielle News dafür geben würde die Mediathekview auch verlinken, oder was meinst du?
Hier der Link als der Ursprüngliche Autor das Projekt einstampfen wollte:
https://www.heise.de/download/blog/Mediathekview-Komfortabler-Zugriff-auf-Online-Mediatheken-3464248 -
Sorry ,aber diese Antwort ist meiner Meinung nach ,auf die durchaus berechtigte Frage nach der "Rechtmäßigkeit bzw Legalität " der Software MV , vollig unzureichend oder ,wenn es man sehr kritisch sieht , ausweichend !
Auch wenn eine “renomierte” Lektüre einen auführlichen ,durchaus positiven Bericht über MV publiziert hat (ist zudem auch schon eine geraume Zeit her ) sagt das absolut gar nichts darüber aus ob MV sich in absolut legalen Bereichen bewegt !
Ich denke hier sind die Verantwortlichen in der Pflicht den Usern absolute Rechtssicherheit zu geben !
Verzeiht mir bitte diese Kritik …aber Ihr kennt ja bestimmt die kotzenden Pferde vor der Apotheke :face_with_stuck-out_tongue_winking_eye:
Grüße an alle
Mac -
@tvmac1801 sagte: Ich denke hier sind die Verantwortlichen in der Pflicht den Usern absolute Rechtssicherheit zu geben !
“Verantwortliche”, “Pflicht”, “absolute Rechtssicherheit” und dann noch das abschliessende Ausrufezeichen – da ist offenbar einer immer noch im gleichen Modus.
Und solchen Leuten sei empfohlen, MV unbedingt nicht mehr zu benutzen, solange diese Frage nicht juristisch (in DE, AT und CH) geklärt ist.
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@hank sagte: Mich interessiert, ob MediathekView absolut legal ist oder eher in einer Art nicht geklärten “Grauzone” arbeitet
MV ist kein kommerzielles Projekt, und das Team hier besteht nicht aus Juristen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Sender den Download akzeptieren, sonst würde wohl kaum ein Sender in einem seiner Magazine über MV positiv berichten.
Zudem zahlen wir Nutzer Gebühren für den Betrieb der Sendeanstalten, was die Frage aufwerfen könnte, weshalb nicht alle Sendungen generell zum Download zur Verfügung stehen. Die Antwort hier wäre, dass je nachdem, was bzw. wo gefilmt wird (in einem ausländischen Museum, Sportveranstaltung, Verwendung von fremden Bildmaterial), spezifische Rechte gelten, die zum Beispiel einen Download bzw. ein Replay generell oder nur partiell unmöglich machen.
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Hier sind wir ja wieder beim Thema “Umgang mit Forums Usern”
leider mal wieder die übliche Reaktion den User runterzuputzen und mal wieder nicht auf das eigentiche Thema einzugehen .
Eine konkrete Info über die Legalität von MV ist das leider mal wieder nicht (ich verkneife mir hier ein Ausrufezeichen sonst wird der Beitrag mal wieder wegen gesperrt weil hier doch einige Leute am Werk sind die über ein außerordentlich sensibles Nervenkostüm verfügen )
Ich werde hier nichts mehr posten ,denn auf unsachliche Antworten kann ich verzichten .
Grüße Mac -
@tvmac1801 Es ist eigentlich ganz einfach: Wir wissen nicht in welcher Rechtslage wir uns bewegen. Ich kann dir nur erklären wie wir das aktuell sehen:
Wir betreiben diese Plattform weiter weil sie schon Jahre geduldet wurde. Der Grund warum wir nur die öffentlich Rechtlichen Sender auslesen liegt eigentlich auf der Hand, da wir da keine Werbeeinnahmen behindern und es ein Programm ist welches wir so oder so schon bezahlt haben durch die tolle GEZ.Dir steht es offen einen Rechtsanwalt diese Fragen zu stellen, wir können sie dir nicht rechtsverbindlich beantworten.
Ich weiß auch nicht wo das Problem ist, als User bist du eh so gut wie nicht angreifbar. Des Weiteren verlinken wir nur auf die Dateien, MediathekView dient zwar auch als Download Werkzeug, aber das können ja auch andere Softwareangebote.Sollte sich mal ein Sender melden und uns rechtlich verbieten ihre Mediathek auszulesen und aufzubereiten fliegt der Sender zu 99,9% aus MediathekView raus.
Ich denke hier sind die Verantwortlichen in der Pflicht den Usern absolute Rechtssicherheit zu geben !
Nein sind wir nicht! Wir wollen und können es auch nicht. Es gibt einen netten YouTube Kanal der sich mit Rechtsfragen auseinander setzt, eventuell kann man den ja mal anpingen was er so dazu meint.
Ich hoffe ich konnte auch @Hank damit einwenig die Frage beantworten.
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Danke für die Antwort …es geht erfreulicherweise auch sachlich
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@tvmac1801 sagte in Ist der Download eigentlich legal bzw. wird er von den Sendern akzeptiert?:
Hier sind wir ja wieder beim Thema “Umgang mit Forums Usern”
leider mal wieder die übliche Reaktion den User runterzuputzen und mal wieder nicht auf das eigentiche Thema einzugehen .
Eine konkrete Info über die Legalität von MV ist das leider mal wieder nicht (ichUnd was genau erwartest du jetzt? Eine juristisch wasserfeste Rechtsberatung von Softwareentwicklern oder andern Usern, die sie noch nicht mal geben dürften wenn sie Rechstanwälte wären? Das ist nämlich, im Gegensatz zum herunterladen von Angeboten der ÖR-Sender, nicht erlaubt.
Wenn es auch nur den Hauch einer unsicheren Rechtslage oder der Illegalität gäbe, warum hat dann in all den Jahren, seit denen es ÖR-Mediatheken gibt und auch dieses Programm existiert, noch nie jemand juristische Schritte unternommen?
es gibt kein Problem, das ist open Source, ein Community-Projekt und es ist frei und kostenlos. Schwierigkeiten würde man bekommen, wenn man MV nur benutzen könnte wenn man vorher bezahlt. Dann würden die Sender ganz schnell auf der Matte stehen und fragen wieso man mit ihren Inhalten Geld macht. Völlig zurecht. Ganz im Gegensatz zu diversen Klagen gegen einige Online TV Recorder, die geschützte Inhalte der Privaten aufnehmen. Gleichnamige deutsche Dienste existieren auch nur weil sie ein Firmengeflecht auf Karibik-Inseln betreiben, aus gutem Grund.
Und aus diesem guten Grund beschränkt sich MV auch auf ÖR-Sender, stellt keine eigenen Downloads bereit sondern sammelt einfach nur Links der ÖR-Mediatheken und stellt sie bereit.disclaimer Auch das ist keine Rechtsberatung, sondern nur jahrelange angelesen Erfahrungswerte. Auch ich nutze OTR, bin mir aber der dort herschenden Grauzone, im Gegensatz zu MV, bewußt. So lade ich dort nur gelegentlich herunter und stelle keine Dateien zB, per torrent zur Verfügung. Dann erst wird es für User nämlich heikel.
Auch ein Grund warum hier Nachfragen a la “hat noch wer Sendung XY von dann und dann und kann sie mir zukommmen lassen” nicht gerne gesehen werden. Da beginnt die gefährliche Zone, wenn man selbst Inhalte zur Verfügung stellt für die man keine Rechte hat. IMHO… -
@tvmac1801 sagte: es geht erfreulicherweise auch sachlich
Das erstaunt oder erfreut vielleicht dich, für alle anderen ist das der Regelfall:
Wenn man “sachlich” nachfragt wie der OP, kriegt man im Regelfall auch eine sachliche Antwort. Vielleicht kannst du mir folgen, ich befürchte jedoch eher nicht (wenn man deine bisherigen Beiträge anschaut)…
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Meiner ganz unmaßgeblichen Privatmeinung nach ist der Download in Deutschland legal, wenn er zu rein privaten Zwecken erfolgt. Begründung:
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Die Filme liegen in den Mediatheken der Öffis ausschließlich unverschlüsselt und ohne Passwortschutz vor. Es muss also keine “wirksame technische Maßnahme” (vulgo Kopierschutz, siehe § 95a UrhG) überwunden werden (was illegal wäre).
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Man darf wohl davon ausgehen, dass die Sender, die Sendungen in ihren Mediatheken vorhalten, das auch ausnahmslos dürfen. Es handelt sich also bei den Sendungen in den Mediatheken nicht um “offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage[n]” (siehe § 53 (1) UrhG).
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Wenn die “Vervielfältigung” (also der Download) “zum privaten Gebrauch” erfolgt, handelt es sich somit um eine legale Privatkopie gemäß § 53 UrhG.
Wie gesagt, alles nur meine Privatmeinung. Für die Lage in der Schweiz, Österreich und sonstwo bitte selbst das einschlägige Gesetz konsultieren (Lektüre der c’t ist dafür nur ein unzureichender Ersatz).
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@alex
Vielen Dank! Mein persönliches Rechtsempfinden geht dahin, dass ich, da ich keinen Fernsehanschluss habe, aber Gebühren bezahle, berechtigt sein sollte, auch was dafür zu bekommen. Und da ich ohnehin quantitativ viel weniger bekomme, als einer, der täglich vor der Glotze sitzt und ich auch die Zeit oft nicht habe, innerhalb des Zeitfensters eine ganze Serie zu streamen, muss auch der Download (für meine private Nutzung) legal sein.
Meine Frage kam auf, weil ich mal bei den Kommentaren auf der ARTE-Mediathek jemandem, der irgendwas nicht schauen konnte, empfohlen habe, bei mediathekview zu suchen. Im Nachhinein habe ich einen Schreck bekommen (“Oh Gott! Jetzt wissen sie’s! Ich habe uns verraten!!!”), vor allem, weil sofort danach ein laufender Download abbrach (was hoffentlich purer Zufall war) - und mein Kommentar wurde auch nie veröffentlicht. -
Juristische Einschätzungen dürften nur aufgrund von Gesetzen und Urteilen erfolgen. Eine rechtliche Beratung darf ausschließlich von entsprechend ausgebildeten Personen (in der Regel Juristen) erfolgen und diese sind auch nicht in Stein gemeißelt.
Aber mal zur derzeitigen Situation:
In den Mediatheken werden nicht alle Sendungen gezeigt. So findet man oft Filme nicht in den Mediatheken. Für diese haben die Sender dann nur eine Live-Sendungs-Lizenz erworben. Weiter wird in Sendungen nicht unbedingt alles gezeigt, was man in Fernseher sehen konnte. Es kommt öfters vor, das Einspielungen in der Mediathek nicht gezeigt werden und statt dessen der Hinweis kommt, dass aus rechtlichen Gründen der Beitrag nicht gezeigt werden darf.
Weiter bieten die Sender viele Sendungen selbst zum Download bereit. Man kann diese oft auch als “Potcast” abbonieren (so z.B. Extra3 vom NDR).
Zu guter letzt liegen die Filme nicht auf dem Server von MV, sondern werden direkt über die URL vom Sender heruntergeladen oder gestreamt (nicht jeder ladet mit MV runter, sondern schaut sich einfach nur den Film über die Liste ausgewählt als Stream an. Also genau das, was die Mediatheken selbst anbietet.
Und als letzen Hinweis noch, dass z.B. ARD bei einigen Sendungen einen Download anbieten.Auch ist es so, das manche Sendungen zwar in den Mediatheken zu sehen sind, aber sich nicht downloaden lassen (Meist bei Vorab-Bereitstellungen).
Von daher gehe ich nicht davon aus, dass man hier in einer Grauzone ist, sondern bin mir sicher, das ich mich in einem legalen Bereich bewege, wenn ich Sendungen über das Programm MV downloade oder anschaue. Anders würde es aussehen, wenn ich Sendungen, die sich nicht Downloaden lassen mit einem entsprechenden Programm trotzdem Downloade (also das weiter oben besprochene “Umgehung von Kopierschutz”).
Da ich ein Download nur für meine persönlichen Zwecke durchführe, ist dies vergleichbar mit der HD- oder Oldscool VHS-Aufnahme vom TV-Signal.
Bei beiden Aufnahmen kann man eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn man diese Aufzeichnungen/Downloads benutzt, die mit einer privaten Kopie nicht vereinbar ist (wie z.B. einen Filmabend in der Kneipe oder Kinoabend in der Gemeinde). Dies sind dann Genehmigungs- und Gebührenpflichtige Vorführungen, die über die entsp. Verleiher erfolgen müssen (es gibt zum Teil geografische Sperren, weil jemand anderes -z.B. Kinos- die Vorführrechte derzeit haben) -
Es wurde bereits alles genannt was ich auch denke.
=> Die Sender wissen von uns dafür sind wir bekannt genug und sie erhalten keinen Nachteil durch uns.
=> Die Datein liegen immer noch bei Ihnen und so können sie z.B. auch in Erfahrung bringen welche Ip, wann auf welche Datie zugegriffen hat udn wissen daher auch welche Sendung wie viel geschaut wird usw. was für die Sender bestimmt interessant ist bzgl. Quoten
=> Durch uns können mehr Menschen deren Angebot nutzen d.h. wenn sie wirklich auf die Eindeutigen Verbindungen der Datein gucken -> Bessere Quotenich hätte also mal behauptet win win
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@nicklas2751 sagte in Ist der Download eigentlich legal bzw. wird er von den Sendern akzeptiert?:
Die Sender wissen von uns
ich denke auch, dass damit alles gesagt ist, denn wir arbeiten nicht im Dunklen. Bei anderen Sendern wird beispielsweise DRM verwendet und damit ist ein Mitschnitt i.d.R. nicht möglich. Auch bieten die ÖR nicht alles im Livestream an oder nur im Livestream aber nicht in der Mediathek und auf Anfrage bekommt man dann zu hören “aus rechtlichen Gründen wird diese Sendung nicht in der Mediathek angeboten”.
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Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@menchensued
Vorweg - ich nutze MediathekView “seit Jahren” und bin höchst dankbar, dass es diese Initiative gibt; ausgehend von Xaver und nun jenes Team, das sich für die Weiterführung und Weiterentwicklung gefunden hat … chapeau an dieser Stelle!
Weil dieses kleine feine Programm aber gar so hilfreich - für mich mittlerweile sogar essenziell - ist und ich mich noch gut an die Einstellung von “Mediathek-App” erinnern kann (wenn ich mich nicht völlig täusche, u. a. aufgrund von Druck seitens ARD/ZDF … https://netzpolitik.org/2013/beliebte-mediathek-app-ist-eingestellt ), halte ich die Frage nicht für so unwesentlich. Und zwar nicht, weil ich mich selbst vor wie auch immer gearteten “Konsequenzen” fürchte, sondern wegen der Absicherung des dauerhaften Bestands der Anwendung an sich (woran wohl alle hier interessiert sind :-)!
Ein Tipp von mir wäre, bei Gelegenheit Max Schrems (Jurist und Datenschutzaktivist aus Österreich, bekannt u. a. für seine internationale Sammelklage gegen Facebook) eine kurze eMail zu schreiben und ihn um seine Sicht zu ersuchen; ich könnte mir vorstellen, dass die Expertise für ihn mehr oder weniger "aus dem Handgelenk " zu erstellen ist bzw. er bereit ist, sie als “Sachspende” in dieses Projekt einzubringen. An sich müsst ihr ja gar nicht viel herumformulieren sondern könntet ihm einfach den Link zu diesem Thread schicken und fragen, ob er bereit ist, seine Einschätzung abzugeben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Maximilian_Schrems
https://noyb.eu/?lang=de -
Warum sollte man einen österreichischen Juristen zu juristischen Fragen aus dem Nachbarland fragen? Der kann dir höchstens was zum ORF erzählen.
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@vitusson
Für einen x-beliebigen Juristen mag das gelten, aber Max Schrems beschäftigt sich eben mit Daten(schutz)recht auf internationaler Ebene. Außerdem schätze ich ihn so ein, dass er auf eine Anfrage nicht zuerst einmal mit einer Tarifliste reagiert. Aus meiner Sicht ist es den Versuch und den Aufwand einer simplen eMail wert … und im schlechtesten Fall kommt vielleicht eine Kontaktempfehlung zu Kollegen/Institutionen in DE zurück.
=> https://noyb.eu/faqs?lang=de
=> https://de.wikipedia.org/wiki/Maximilian_Schrems#Projekte -
Es ist schön mit was sich der Herr alles beschäftigt.
Ich weiß trotzdem noch nicht wieso man Probleme erfinden muß, wo gar keine sind.