Downloads von Mediathekviewweb auf USB-Stick speichern und innerhalb der Familie verschenken, legal?
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Wie ist das mit dem Urheberrecht mit Mediathekviewweb in meinem Fall.
Ich wollte meinen Eltern USB-Sticks schenken mit MP4 Downloads, ausschließlich von Mediathekviewweb, die sie am TV abspielen können.
Zum Beispiel für meine Mutter ein paar Folgen Tatort und für Vatern TerraX oder Bares für Rares.
Wäre das legal oder ist das schon illegal? -
@ArcticCircle
Lies am Besten mal etwas über “Privatkopie”. Die Lage wird unterschiedlich gesehen, viele Anwälte sind aber wohl der Meinung, dass eine Privatkopie für Freunde und Verwandte kein Problem ist. Der Satz auf den sie sich beziehen lautet:
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht.
An die Mutter verschenken ist eventuell etwas anderes als “Mutter beauftragt Dich zum Aufzeichnen der Sendung”, aber das kann man vorher ja in der Familie abstimmen.Wichtig ist auf jeden Fall, dass man nur Sendungen aufzeichnet, an denen man auch das Recht dazu hat, normalerweise also alle über MediathekViewWeb erreichbaren Filme der Öffentlich Rechtlichen, die nicht über einen Kopierschutz verfügen. Nebenbei sollte auch das Geoblocking beachtet werden, eine Sendung, die nur in Deutschland verfügbar ist, darf also nicht in ein anderes Land exportiert werden.
Dieser Beitrag gibt nur die Meinung eines Laien wieder und ist keine rechtliche Beratung. Im Zweifelsfall ist eine juristische Beratung erforderlich. [§53 UrhG]
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Vielen Dank für deine Antwort.
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@MenchenSued sagte in Downloads von Mediathekviewweb auf USB-Stick speichern und innerhalb der Familie verschenken, legal?:
[…]
Wichtig ist auf jeden Fall, dass man nur Sendungen aufzeichnet, an denen man auch das Recht dazu hat, normalerweise also alle über MediathekViewWeb erreichbaren Filme der Öffentlich Rechtlichen, die nicht über einen Kopierschutz verfügen. Nebenbei sollte auch das Geoblocking beachtet werden, eine Sendung, die nur in Deutschland verfügbar ist, darf also nicht in ein anderes Land exportiert werden.Dieser Beitrag gibt nur die Meinung eines Laien wieder und ist keine rechtliche Beratung. Im Zweifelsfall ist eine juristische Beratung erforderlich. [§53 UrhG]
Hier ist auch der § 108b UrhG interessant:
Wer […] eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht […], wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt […], mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. […]Ich verstehe das so, dass für eine Privatkopie die Umgehung eines Kopierschutzes nicht unter Strafe steht. Diese Kopie darf nicht weiterverbreitet werden, da sie dann keine Privatkopie mehr wäre.
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@DerReisende77 Ich wollte damit auch keine Diskussion weiter führen oder gar lostreten. Es war und ist nur als Information gedacht. Ich bin auch erst heute darauf gestoßen, als ich in einem Beitrag hier einen Hinweis auf youtube-dl fand und dann beim Googeln auf das aktuelle Vorgehen gegen diese Software stieß.