MediathekView wurde abgemahnt
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Aktueller Stand ist, dass 2 Statements geschrieben wurden und ich aktuell auf eine Mitteilung meines Anwaltes warte, ob und wie die Gegenseite reagiert hat.
Das ganze hat bis jetzt ca 820€ gekostet und konnte, dank der Spenden bezahlt werden.hat denn die Gegenseite schon auf die Schreiben Eures Anwaltes reagiert? Gibt es ein Update in der Sache?
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Ja haben sie natürlich da jede Seite sich an Fristen zu halten hat. Aber der Inhalt der Korrespondenz ist offensichtlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
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Update kommt, sobald die Sache abgeschlossen ist.
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This post is deleted!
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@alex habt Ihr denn immer noch keine Info!?!?
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@alex habt Ihr denn immer noch keine Info!?!?
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Werde bis Ende der Woche noch was dazu schreiben.
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Hier der versprochene News Beitrag: https://mediathekview.de/news/abmahnung_mediathekview/
Wurde leider doch noch etwas später.
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Hier der versprochene News Beitrag: https://mediathekview.de/news/abmahnung_mediathekview/
Wurde leider doch noch etwas später.
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@alex Ja, der Aufwand, finanziell und zeitlich, ist sehr ärgerlich; sind alle Kosten durch Spenden gedeckt?
Gruß, Ulla -
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: Wurde denn auch der öffentlich-rechtlichen Sender abgemahnt, in dessen Mediathek dieser Film abrufbar war?
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Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: Wurde denn auch der öffentlich-rechtlichen Sender abgemahnt, in dessen Mediathek dieser Film abrufbar war?
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Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: Wurde denn auch der öffentlich-rechtlichen Sender abgemahnt, in dessen Mediathek dieser Film abrufbar war?
@Georg-J sagte in MediathekView wurde abgemahnt:
Wurde denn auch der öffentlich-rechtlichen Sender abgemahnt, in dessen Mediathek dieser Film abrufbar war?
Ich würde ja (Spekulation!) vermuten, dass jene Person, die die Abmahnung veranlasst hat, übersehen (oder nicht verstanden(?)) hat, dass es “nur” Links sind, und geglaubt hat, dass hier die Sendung - ohne entsprechende Rechte - gesondert gehostet wird.
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Hier der versprochene News Beitrag: https://mediathekview.de/news/abmahnung_mediathekview/
Wurde leider doch noch etwas später.
@alex Ich denke, bei der Abmahnindustrie gehts primär ums Abkassieren. Viele anständige Leute sind völlig geschockt, wenn sie von einer RA-Kanzlei unter Druck gesetzt werden und bezahlen lieber, als sich zu wehren. Nur schon deshalb, weil das sich wehren ziemlich ins Geld gehen kann.
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In diesem Beitrag einer Kanzlei wird über ein Urteil gegen den MDR berichtet, aus dem ich folgere, dass es zum Depublizieren nicht genügt, den Link aus der Mediathek zu löschen - es darf auf die Datei auf dem Server nicht mehr zugegriffen werden können. (Dies könnte durch Löschen, Umbenennen oder Zugriffsbeschränkungen erfolgen.)
Das teilweise geschwärzte Urteil findet man dort. -
In diesem Beitrag einer Kanzlei wird über ein Urteil gegen den MDR berichtet, aus dem ich folgere, dass es zum Depublizieren nicht genügt, den Link aus der Mediathek zu löschen - es darf auf die Datei auf dem Server nicht mehr zugegriffen werden können. (Dies könnte durch Löschen, Umbenennen oder Zugriffsbeschränkungen erfolgen.)
Das teilweise geschwärzte Urteil findet man dort.@Georg-J und was hat das ganze hier zu suchen?
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@Georg-J und was hat das ganze hier zu suchen?
@DerReisende77 Als teilweise Beantwortung meiner und sunrises Frage.
Hier wie dort geht es um eine Abmahnung aufgrund eines urheberrechtlich geschützten Werks, das ein ÖR Sender publiziert hatte, und danach nur die Verlinkung gelöscht hatte, ohne die Datei auf dem Server zu löschen.
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@DerReisende77 Als teilweise Beantwortung meiner und sunrises Frage.
Hier wie dort geht es um eine Abmahnung aufgrund eines urheberrechtlich geschützten Werks, das ein ÖR Sender publiziert hatte, und danach nur die Verlinkung gelöscht hatte, ohne die Datei auf dem Server zu löschen.
@Georg-J sagte in MediathekView wurde abgemahnt:
Hier wie dort geht es um
Im Fall des zitierten Urteils geht es darum, dass ein Sender eine Grafik online verwendet hat, wofür er keine Rechte hatte, sich danach verpflichtet hat, es nicht mehr zu verwenden (hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben) und die Grafik - danach - trotzdem online verfügbar war. Dafür wurde er dann in dem zitierten Verfahren verurteilt.
Ich kenn zwar die Abmahnung gegen MV nicht (ausser dem was hier zu lesen war), aber das ist definitiv nicht mit dem zitierten Urteil vergleichbar.
Abgesehen davon, dass es in dem einen Fall ein Urteil (gegen den Sender) gab, und hier “beide Parteien haben auf ihre jeweiligen Forderungen verzichtet”.
Sorry, das ist sowas von Äpfel und Birnen.
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Hallo ihr Lieben,
heute müssen wir uns leider mit einer schlechten Nachricht an euch wenden. Wir haben durch einen Anwalt eine Abmahnung für den Film „Geschichte einer Liebe – Freya“ erhalten. Vorsorglich haben wir den Film aus der Filmliste entfernt und das Archiv deaktiviert. Wir sind uns keiner Schuld bewusst da ja nie auch nur eine Videodatei unsere Server zu sehen bekommt sondern wir nur Links weitergeben. Wir lassen das ganze aktuell Anwaltlich prüfen.
Wir könnten eure Hilfe gebrauchen!
Kennt ihr jemanden der sich auf Medienrecht spezialisiert hat und uns helfen kann?
Habt ihr eventuell Presse-Kontakte die uns weiterhelfen können?Dazu kommt noch, dass wir jetzt neben dem eh schon teuren Serverbetrieb vor weiteren Kosten stehen da ja auch ein entsprechender Anwalt bezahlt werden will.
Vielen Dank für eurer Verständnis.
Update 22.07.2020:
https://mediathekview.de/news/abmahnung_mediathekview/Euer MediathekView Team.
Da herrscht bei mir grosse Erleichterung, dass die blöde Abmahnung aus der Welt geschaffen werden konnte und auch das Archiv wieder verfügbar ist. Glückwunsch zum Erfolg!
Betreffend Archiv habe ich noch eine Frage bzw. einen Verbesserungsvorschlag, sollte etwas Ähnliches wieder passieren: War es wirklich nötig, das ganze Archiv stillzulegen? Wäre es nicht auch möglich gewesen, nur die Archivdateien temporär zu entfernen, wo der Film während der Verweildauer enthalten war? Ich würde es begrüssen, wenn hier nicht nur die Schwarz-Weiss-Lösung angewendet würde, sondern nur soviel Einschränkung wie notwendig praktiziert würde. Soviel der Anregung für - hoffentlich keine! - weitere Abmahn-Fälle.