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  3. Rechtliche Frage: PoP-Up und Downloads rechtlich geprüft?

Rechtliche Frage: PoP-Up und Downloads rechtlich geprüft?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Fragen, Hilfe, Kritik
3 Beiträge 3 Kommentatoren 2.4k Aufrufe
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Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • D Offline
    D Offline
    DrK
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, erst mal ein großes Lob an die Entwickler von MV!
    Besonders beeindruckend finde ich den PoP-Up (d.h. keine Umleitung auf Root-Mediatheken) bzw. die Download Funkton bei https://mediathekviewweb.de/. Dies habe ich bei keiner anderen mir bekannten Metasuchmaschine für Mediatheken entdeckt.

    Wurden diese Funktionen rechtlich überprüft? Ich kann mir vorstellen, dass es ggf. urheberrechtliche Einwände hierzu gibt. Ist ja auch eine wichtige Frage für das Fortbestehen des Projektes.

    VG

    1 Antwort Letzte Antwort
    • alexA Offline
      alexA Offline
      alex Administrator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nö werden sie nicht. Denke auch nicht dass das viel mit dme urheberrecht zu tun hat, da beim klick auf download der link von der mediathek aufgerufen wird und dadurch gedownloaded wird. MVW arbeitet also nicht! als Proxy.

      1 Antwort Letzte Antwort
      • B Offline
        B Offline
        bagbag Entwickler
        schrieb am zuletzt editiert von bagbag
        #3

        Die Downloads sind wie alex schon sagte, lediglich eine Verlinkung auf die Server der jeweiligen Mediathek. Beim Popup wird das Video ebenfalls direkt von der jeweiligen Mediathek geladen.

        Die Einbindung von fremden Videos ist zwar nicht ganz so unproblematisch, aber auch dazu gibt es schon ein Urteil:

        Bundesgerichtshof zur urheberrechtlichen
        Zulässigkeit des “Framing”

        […] die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des “Framing” kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG darstellt […] Eine solche Verknüpfung verletzt […] grundsätzlich kein unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe. […] es liege keine öffentliche Wiedergabe vor, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt würden, die auf einer anderen Internetseite mit Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber für alle Internetnutzer frei zugänglich seien. Das gelte auch dann, wenn das Werk bei Anklicken des bereitgestellten Links in einer Art und Weise erscheine, die den Eindruck vermittele, dass es auf der Seite erscheine, auf der sich dieser Link befinde, obwohl es in Wirklichkeit einer anderen Seite entstamme.

        Da bereits ziemlich am Anfang Leute von ZDF (zumindest denke ich das, da der referrer von internen zdf-links stammte) sich auf MVW verirrten, und sich auch jetzt - Monate später - noch niemand gemeldet hat, denke ich nicht, dass da noch etwas passieren wird.

        1 Antwort Letzte Antwort

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