Eigentlich nicht mehr verfügbare Filme doch noch anschauen?
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Hallo,
ich arbeite für ein staatlich gefördertes Filmbüro, und wir haben in der Corona-Zeit eine recht umfangreiche, von Privatleuten genutzte Liste mit Empfehlungen von Filmen, die kostenlos & kostenpflichtig online gestreamt werden können, veröffentlicht. Nun würden wir auch den Fundus der Mediatheken mit einbeziehen wollen.Hier gibt es ja i.d.R. meist ein Ablaufdatum. Mich würde aber interessieren, wie es sich rechtlich verhält, wenn MediathekView (&Web) genauso wie andere Mediatheken-Suchmaschinen Ergebnisse ausgeben, die eigentlich nicht mehr in der Mediathek verfügbar sind (bzw. nicht mehr beworben werden), aber doch noch über die speziellen Download-Links der jeweiligen Sender (Qualität Hoch-Mittel-Niedrig) abgerufen werden können, weil diese die Filme in ihrem Archiv nicht gelöscht haben. (z.B. Links, die so beginnen: https://rodlzdf-a.akamaihd.net/ […] )
Darf man diese Links dann für eine Liste von Filmempfehlungen verwenden?
Vielen Dank für jede Anregung!
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Das ist wirklich eine ernst gemeinte Anfrage ;). Aber ich verstehe es, wenn sich zu rechtlichen Fragen niemand schriftlich äußern möchte. In diesem Fall gebe ich gerne meine private Tel.nr. per DM weiter und -statt schreiben- reden wir dann weiter. Danke!
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Wenn ihr ein staatlich gefördertes Filmbüro seid könnt ihr euch doch sicher Rat von staatlich geprüften Juristinnen kaufen.
Hier wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Juristnnen finden und wenn die hier sind dürfen und werden sie dich hier nicht beraten. -
@vitusson nicht überall, wo “staatlich gefördert” dran steht, ist Geld im Überfluss vorhanden - schon gar nicht in diesen Zeiten. Aber danke für Deine Antwort, die ich erst jetzt sehe. Ich hab’s mir so schon fast gedacht.